Lizenzrecht im Internet

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Mich beschäftigt ja die ganze Lizenzgeschichte momentan etwas, entstanden durch den Hinweis vom ad zu einem Video welches ein berühmtes Lied als Hintergrundmusik hatte.
Aufgrund dieses Kommentars entstanden viele Fragen welche mir niemand wirklich beantworten konnte und ein kleiner Eintrag hier im Blog. Ich schrieb der SUISA und auch Universal Schweiz eine Mail mit diesen Fragen, wie das rechtlich genau aussieht.

Leider erhielt ich bis gestern keine Antwort und so rief ich am Nachmittag mal direkt die SUISA an. Ein freundlicher Herr erklärte mir alles schön geduldig und präzise. Da dieses Thema sicher viele Interessiert möchte ich hier mal etwas strukturiert alle interessanten Infos dazu in Form eines FAQ veröffentlichen.
Zuerst mal: Dieser Beitrag betrifft nur die Verwendung von Musik in jeglicher Form (Einbindung in Videos, Podcasts, etc.) im Internet, wie es mit Filmausschnitten aussieht weiss ich nicht. ≫ Darf ich einfach so gekaufte Musik (Sei es iTunes oder CD) für einen Podcast oder z.B. ein privates Urlaubsvideo verwenden und dieses dann auf meiner Webseite oder auf irgend einem Portal legal veröffentlichen?
Nein, ohne die Zustimmung des Urhebers/Plattenfirma darf keine Musik oder auch nur ein Ausschnitt eines Tracks verwendet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

≫ Auch nicht wenn ich eine rein private Website habe die mir keinen Rappen/Cent einbringt?
Nein, egal ob kommerziell oder privat.

≫ Und wenn ich die Erlaubnis des Urhebers/Plattenfirma habe?
Dann kommt der nächste Schritt, die SUISA/GEMA. Diese sind in der Schweiz und Deutschland zuständig für Urhebergeschützte Musik. Auch wenn man das Einverständniss des Urhebers hat ist man verpflichtet bei der SUISA/GEMA gewisse Abgaben zu zahlen.

≫ Kann ich auch einfach direkt bei der SUISA die Abgaben zahlen ohne Einverständnis des Urhebebers?
Nein, zuerst muss so der so das Einverständniss des Urhebers vorliegen.

≫ Um welchen Betrag würde es sich dann Handeln bei diesen Abgaben?
Ich kann jetzt nur für die Schweiz sprechen. pro Monat fallen mal 16.- Grundgebühr für die Veröffentlichung an, dazu kommen individuelle Zulagen wie z.B. pro Minute Musik = 1.50.-! Zusätzlich wird spielt es noch eine Rolle ob die Seite kommerziell ist (dann wird es komplizierter) und wie viele Besucher das in etwa pro Monat hören. Also so oder so ist es zu teuer um einfach mal ein Urlaubsvideo mit Musik im Blog zu veröffentlichen.

≫ Kann man das legal umgehen?
Nein ;)

≫ Wie sieht es denn aus wenn ich Musik von einem Kollegen nehme der eine eigene Band hat, die aber nicht berühmt ist oder CD's verkauft?
Zuerst einmal braucht man da wieder die Zustimmung des Urhebers, also der Band. Ist die Band bei der SUISA angemeldet, damit Ihre Musik geschützt ist, muss man die SUISA Gebühren zahlen, egal ob es eine CD gibt oder nicht. Bei der SUISA sind sehr viele unbekannte Bands angemeldet, also nicht nur solche die man auf VIVA sieht oder im Radio hört.

≫ Und wenn eine Deutsche unbekannte Band bei der GEMA gemeldet ist und ich in der Schweiz dieses Lied brauchen will?
Das spielt keine Rolle, ob Deutschland, Schweiz oder welches Land auch immer. Sofern ein Lied bei der GEMA, SUISA oder sonst einer Urheberbehörde angemeldet wurde gilt dies auch für andere Länder, die entsprechende Behörde leitet dann die Gebühren weiter.

≫ Also muss ich nach Urheberfreien Liedern suchen, die nicht bei der SUISA oder GEMA gemeldet wurden?
Genau, es gibt speziell dafür solche Seiten im Internet. Natürlich sind diese Tracks qualitativ nicht so toll wie ein Chart-Hit aber dafür darf man sie legal brauchen. Entweder muss man auf so einer Seite dann einfach einen kleinen Unkostenbeitrag von 2-3.- zahlen oder man darf sie völlig kostenlos downloaden.

≫ Muss man den wirklich befürchten das man so oder so eine Busse zahlen muss oder eine Anzeige kassiert wenn man trotzdem irgendein berühmtes Lied nutzt? Das kann ich nicht sagen, wie streng das kontrolliert wird, kommt sicher auch auf die Verbreitung an, oder es ist dann Zufall. Ich gehe jetzt hier einfach vom legalen Weg aus, bei dem man sich dann keine Sorgen machen muss ob jemals ein Brief eines Anwalts kommt. Klar, man fragt sich wie denn das bei Youtube und dergleichen ist, da gibt es doch so viele Videos mit solcher Musik, keine Ahnung. Aber man liest ja immer wieder was über Youtube und Klagen von Plattenfirmen. Youtube selbst kommt nicht für solche Klagen auf sondern verweist diese dann an die Ersteller des Videos weiter.

So, das war in etwa das wichtigste. Sollte jemandem noch etwas unklar sein oder es treten Fragen auf, einfach hier einen Kommentar schreiben. Nach diesem langen und ausgiebigen Telefongespräch sollte ich sie beantworten können. Wenn nicht, einfach mal bei der zuständigen Behörde anrufen (Im Mailsupport sind sie nicht so toll), die geben gerne Auskunft. Ich werde mich jetzt auf die Suche nach ein paar guten Seiten machen die solche SUISA-Freie Musik anbieten und diese dann hier Stück für Stück auflisten.